Die Kosten eines Anwalts sind grundsätzlich vom Unfallverursacher zu erstatten. Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall können Sie uns mit der Abwicklung Ihres Verkehrsunfalls komfortabel online beauftragen und hierdurch Aufwand und Zeit sparen. Wir sind bundesweit für Sie tätig. Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Seite Verkehrsrecht Online - bundesweite Unfallregulierung.
Abschleppkosten
Abschleppkosten nach Beschädigung des Fahrzeuges
Ist Ihr Fahrzeug aufgrund des Unfalls nicht mehr fahrbereit, können grundsätzlich notwendige Bergungs- und Abschleppkosten als Schaden geltend gemacht werden.
Bei Verbringung des Fahrzeuges zu der Werkstatt des Vertrauens über eine größere Wegstrecke (100 km und mehr), akzeptieren die Versicherungen oft nicht den vollen Rechnungsbetrag. Hier ist im Einzelfall zu prüfen, ob im Rahmen der Schadensminderungspflicht des Geschädigten eine Reparatur in der Nähe des Unfallortes zumutbar gewesen wäre. Dies ist dann nicht der Fall, wenn die durch Reparatur erforderlich gewordenen Reise- und Übernachtunsgkosten höher liegen würden als die Abschleppkosten.
Liegt ein Totalschaden vor, sind grundsätzlich aufgrund der Schadensminderungspflicht des Geschädigten nur die Kosten zur nächstgelegenen Werkstatt erstattungsfähig.
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Verkehrsunfall Online: Wir regulieren Ihren Verkehrsunfall via Online-Beauftragung bundesweit
Mit unserem Onlineformular (Ausfüllhinweis) können Sie uns ohne erforderlichen Anwaltsbesuch bequem online beauftragen. Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Seite Verkehrsrecht Online.
Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch telefonisch und persönlich zur Verfügung.
Verkehrsrecht: Unfallsregulierung durch Rechtsanwalt (vollständige Abwicklung, insbesondere Korrespondenz mit Versicherungen, Sachverständigen, Polizei), Durchsetzung von berechtigten Ansprüchen vor Gericht. Ihren Autounfall online regulieren.
Bernd Steinbach Rechtsanwalt Kanzlei Bensheim Schwanheimer Str. 157 64625 Bensheim Tel.: 06251 8565950 Fax: 06251 856595-10 mail@steinbach24.de |
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Kooperation mit Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht Thomas Belger Frankfurt.