Die Kosten eines Anwalts sind grundsätzlich vom Unfallverursacher zu erstatten. Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall können Sie uns mit der Abwicklung Ihres Verkehrsunfalls komfortabel online beauftragen und hierdurch Aufwand und Zeit sparen. Wir sind bundesweit für Sie tätig. Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Seite Verkehrsrecht Online - bundesweite Unfallregulierung.
Auslagenpauschale u.a.
Auslagenpauschale und sonstige Kosten
Notwendige Auslagen können grundsätzlich von dem Schädiger als Schadensersatz verlangt werden. Hierzu zählen z.B. Kosten für Porto, Telefon, Parkgebühren oder Reisekosten. Sind die Kosten belegbar, ist der tatsächliche Betrag zu erstatten. Aber auch ohne Nachweis wird eine Pauschale in Höhe von meistens EUR 20,00 von den Gerichten anerkannt.
Bei einem Totalschaden muss das alte Fahrzeug abgemeldet werden. Die Abmeldekosten wie auch die Zulassungskosten für das Ersatzfahrzeug (einschließlich neuer Kennzeichen) sind von dem Schädiger zu erstatten. Fallen Kosten für die Entsorgung des Wracks an, sind auch diese zu erstatten.
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Verkehrsunfall Online: Wir regulieren Ihren Verkehrsunfall via Online-Beauftragung bundesweit
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Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch telefonisch und persönlich zur Verfügung.
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Bernd Steinbach Rechtsanwalt Kanzlei Bensheim Schwanheimer Str. 157 64625 Bensheim Tel.: 06251 8565950 Fax: 06251 856595-10 mail@steinbach24.de |
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Kooperation mit Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht Thomas Belger Frankfurt.