Die Kosten eines Anwalts sind grundsätzlich vom Unfallverursacher zu erstatten. Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall können Sie uns mit der Abwicklung Ihres Verkehrsunfalls komfortabel online beauftragen und hierdurch Aufwand und Zeit sparen. Wir sind bundesweit für Sie tätig. Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Seite Verkehrsrecht Online - bundesweite Unfallregulierung.
Reparaturkosten
Muss ich mein Fahrzeug reparieren oder kann ich auch Geld als Schadenseratz verlangen?
Der Schaden an Ihrem Fahrzeug ist von dem Unfallverursacher zu erstatten. Sie haben grundsätzlich das Recht, Ihr Fahrzeug in einer Fachwerkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen. Sie müssen sich nicht von der Versciherung auf eine andere Werkstatt verweisen lassen.
Nach der Reparatur sind die erforderlichen Kosten entsprechend der Rechnung zu erstatten. Sollten Sie neben der Schadensbeseitigung weitere Arbeiten am Fahrzeug ausführen lassen, verlangen Sie hierfür von Ihrer Werkstatt eine gesonderte Rechnung, um unnötige Diskussionen mit der gegnerischen Versicherung zu vermeiden.
Sollten Sie eine Repartur nicht durchführen lassen wollen, können Sie auch auf Gutachtenbasis abrechnen. Die Gegenseite hat dann den Geldbetrag entsprechend dem Gutachten zu zahlen, der zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes durch eine Fachwerkstatt erforderlich wäre. Die Umsatzsteuer wird nicht erstattet, wenn Sie nicht durch Rechnungen nachweisen können, dass diese auch von Ihnen gezahlt wurde.
Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden, d.h. die Kosten einer Reparatur übersteigen den Wiederbeschaffungswert, haben Sie einen Anspruch in Höhe des Wiederbschaffungswertes abzüglich des Restwertes des Fahrzeuges.
Wenn Sie trotz Totalschadens das Fahrzeug reparieren lassen wollen, können Sie die Reparaturkosten verlangen, wenn diese bis zu 30% mehr als der Wiederbeschaffungswert betragen.
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Verkehrsunfall Online: Wir regulieren Ihren Verkehrsunfall via Online-Beauftragung bundesweit
Mit unserem Onlineformular (Ausfüllhinweis) können Sie uns ohne erforderlichen Anwaltsbesuch bequem online beauftragen. Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Seite Verkehrsrecht Online.
Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch telefonisch und persönlich zur Verfügung.
Verkehrsrecht: Unfallsregulierung durch Rechtsanwalt (vollständige Abwicklung, insbesondere Korrespondenz mit Versicherungen, Sachverständigen, Polizei), Durchsetzung von berechtigten Ansprüchen vor Gericht. Ihren Autounfall online regulieren.
Bernd Steinbach Rechtsanwalt Kanzlei Bensheim Schwanheimer Str. 157 64625 Bensheim Tel.: 06251 8565950 Fax: 06251 856595-10 mail@steinbach24.de |
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Kooperation mit Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht Thomas Belger Frankfurt.