Die Kosten eines Anwalts sind grundsätzlich vom Unfallverursacher zu erstatten. Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall können Sie uns mit der Abwicklung Ihres Verkehrsunfalls komfortabel online beauftragen und hierdurch Aufwand und Zeit sparen. Wir sind bundesweit für Sie tätig. Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Seite Verkehrsrecht Online - bundesweite Unfallregulierung.
Kann ich einen Sachverständigen beauftragen und wer trägt die Kosten hierfür?
Sie haben grundsätzlich das Recht, einen Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen, um den konkreten Schaden feststellen zu lassen. Ein Sachverständigengutachten dient der Beweissicherung, Feststellung der Schadenshöhe und eventuell bestehender Wertminderung sowie der Bestimmung des Rest- und Wiederbeschaffungswertes.
Die Kosten hierfür sind vom Unfallverursacher zu tragen. Etwas anderes gilt, wenn es sich erkennbar um einen Bagatellschaden gehandelt hat. In diesem Fall kann der Schaden durch einen Kostenvoranschlag einer Werkstatt nachgewiesen werden.
Gerne schlagen die Versicherungen Ihnen vor, einen Sachverständigen vorbeizuschicken. Meist handelt es sich um Organisationen wie DEKRA oder CARExpert. Hierauf müssen Sie sich nicht einlassen, sondern können einen Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragen.
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Verkehrsunfall Online: Wir regulieren Ihren Verkehrsunfall via Online-Beauftragung bundesweit
Mit unserem ONLINEFORMULAR (Ausfüllhinweis) können Sie uns ohne erforderlichen Anwaltsbesuch bequem online beauftragen. Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Seite Verkehrsrecht Online.
Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch telefonisch und persönlich zur Verfügung.
Verkehrsrecht: Unfallsregulierung durch Rechtsanwalt (vollständige Abwicklung, insbesondere Korrespondenz mit Versicherungen, Sachverständigen, Polizei), Durchsetzung von berechtigten Ansprüchen vor Gericht. Ihren Autounfall online regulieren.
Bernd Steinbach Rechtsanwalt Kanzlei Bensheim Schwanheimer Str. 157 64625 Bensheim Tel.: 06251 8565950 Fax: 06251 856595-10 mail@steinbach24.de |
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Kooperation mit Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht Thomas Belger Frankfurt.